
Mohammed Meziani
Senior Security Consultant
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Eine Quantenrisikobewertung scheitert in der Praxis häufig weniger an der Bewertungsmethode als an einer unvollständigen Datengrundlage. Kaum eine Organisation kann auf Anhieb sagen, welche kryptografischen Verfahren und Abhängigkeiten wo im Einsatz sind, welche Zertifikate mit welchem Algorithmus und welcher Vertrauenskette laufen, ob Clients und Server PQC-fähig sind, wie lange die Umstellung der PKI dauert und welche Daten heute noch über viele Jahre hinweg vertraulich bleiben müssen. Dieser Beitrag beschreibt, wie sich diese Grundlage in überschaubarer Zeit herstellen lässt, wie daraus eine Priorisierung wird und woran Migrationsprogramme in der Praxis häufig scheitern.
Der Beitrag richtet sich an CISOs, an Verantwortliche für Informationssicherheits- und Risikomanagement, an PKI- und Plattformverantwortliche sowie an Programmleitungen, die eine mehrjährige Kryptomigration verantworten. Sie erhalten ein praktisches Bewertungsmodell, eine Systematik für das kryptografische Inventar, ein Priorisierungsraster mit konkreten Kriterien und einen Zeitplan, mit dem sich technische Migrationsschritte an regulatorischen Anforderungen und empfohlenen Übergangsfristen ausrichten lassen.
Den Rahmen dafür liefert die Ungleichung von Mosca. Sie stellt drei Zeiträume gegenüber:
Der praktische Wert liegt darin, dass zwei der drei Größen erhebbar und steuerbar sind, auch wenn keine davon exakt bekannt ist: X und Y können Sie aus Ihren Anforderungen und Ihrer Systemlandschaft ableiten, Z nicht. X + Y > Z ist dabei eine Entscheidungsregel und kein Naturgesetz. Aus ihr lässt sich unter Annahmen über Z ein spätester sinnvoller Startzeitpunkt ableiten: erwarteter Bedrohungszeitpunkt minus Migrationsdauer, abzüglich einer Sicherheitsmarge (Quelle: Michele Mosca, Cybersecurity in an Era with Quantum Computers: Will We Be Ready?, IEEE Security & Privacy 16(5), 2018; frei zugänglich als Preprint).
Eine belastbare Bewertung lässt sich in vier aufeinander aufbauende Arbeitsschritte gliedern. Sie sind logisch verzahnt, aber nicht streng sequenziell: Besonders kritische Systeme lassen sich schon vor einem vollständigen Inventar erkennen und vorziehen.
Das Ergebnis ist keine einzelne Risikozahl, sondern eine priorisierte Liste von Systemen mit einem empfohlenen Migrations- bzw. spätesten Starttermin und den dafür maßgeblichen Annahmen. Diese Liste benötigen Vorstand und Aufsicht.
„Preparing for the quantum threat should be considered an integral aspect of cyber security risk management.“ Quelle: Gemeinsame Erklärung europäischer Behörden,Securing Tomorrow, Today: Transitioning to Post-Quantum Cryptography, 30.11.2024
Entscheidend ist nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist, sondern wie lange Vertraulichkeit oder Authentizität einer Information rechtlichen oder wirtschaftlichen Wert hat. Gesetzliche Fristen sind dafür ein Indiz. Das Jahr 2035 dient dabei lediglich als Beispiel für einen Planungshorizont. In einem typischen deutschen Industrie- oder Finanzunternehmen finden sich regelmäßig die folgenden Bestände; die Zeitspannen sind Beispielwerte, keine allgemeinen Schutzdauern.
Datenklasse | Typische Dauer der Relevanz | Grundlage |
Handels- und Geschäftsbriefe, Buchungsbelege | 6 Jahre für Handelsbriefe, 8 Jahre für Buchungsbelege, 10 Jahre für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse | |
Personalakten und Versorgungsanwartschaften | abhängig von Dokumenttyp, Rechtsverhältnis und Nachweispflicht, bei Versorgungsanwartschaften bis in den Rentenbezug | Nachweispflichten der betrieblichen Altersversorgung, arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben |
Patienten- und Gesundheitsdaten | grundsätzlich 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung, sofern andere Vorschriften keine längere Frist bestimmen; im Strahlenschutzrecht für bestimmte Aufzeichnungen 30 Jahre bei Behandlungen und 10 Jahre bei Untersuchungen Erwachsener, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres | § 630f BGB, berufsrechtliche Regelungen, Strahlenschutzrecht (§ 85 StrlSchG) |
Konstruktionsdaten, Rezepturen, Verfahrens-Know-how | Produktlebenszyklus, in der Industrie oft 20 Jahre und mehr; keine gesetzliche Schutzdauer | Geschäftsgeheimnisgesetz, § 2 (Schutz über angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, ohne feste Dauer), Wettbewerbsposition |
Schlüsselmaterial langlebiger Geräte in OT und IoT | solange die Authentizität von Gerät, Firmware und Updates gewährleistet sein muss; die Lebensdauer von Anlagen und Fahrzeugen (oft 15 bis 25 Jahre) ist dafür nur ein Anhaltspunkt | Anlagen- und Fahrzeuglebenszyklen |
Rechtsstreitigkeiten und Vertragsunterlagen | Verjährungs- und Nachhaftungsfristen | BGB, individuelle Verträge |
Zwei Kategorien werden dabei meist übersehen.
Ein kryptografisches Inventar (englisch: Cryptographic Inventory), oft Krypto-Inventar genannt, ist kein Zertifikatsverzeichnis. Es erfasst für jedes System die Verfahren und Schlüssellängen, die Protokolle und Dienste, die Zertifikate und Vertrauensketten, die beteiligten Anwendungen, Bibliotheken und Hardware-Sicherheitsmodule, die geschützten Daten, die Eigentümerschaft und die Dauer eines Verfahrenswechsels (Quelle: NCCoE, Migration to Post-Quantum Cryptography). Dabei hält es auch die Beziehungen fest: Asset, Anwendung, Protokoll, kryptografischer Mechanismus, Schlüssel oder Zertifikat, Abhängigkeit, Schutzbedarf und Migrationsoption. Das macht die spätere Priorisierung nachvollziehbar.
Praktisch bewährt sich eine Kombination aus vier Quellen, weil keine allein vollständig ist.
Wie so eine Bestandsaufnahme praktisch abläuft, beschreibt das NCCoE in „Quantum Readiness: Cryptographic Discovery“ (NIST SP 1800-38B). Der Band ist noch Entwurf, die Methodik aber bereits gut nutzbar (Quelle: NCCoE, NIST SP 1800-38). Für die Zielarchitektur kommt NIST CSWP 39 „Considerations for Achieving Crypto Agility“ dazu, zuletzt aktualisiert im Juni 2026 (Quelle: NIST, CSWP 39upd1).
Der Aufwand ist überschaubar, wenn man ihn begrenzt. Als eigene Programmheuristik hat sich bewährt, zunächst die geschäftskritischen Systeme abzudecken und den Rest im laufenden Betrieb nachzuziehen: Ein Inventar, das nach wenigen Monaten den Großteil der kritischen Systeme abbildet, ist für die Priorisierung wertvoller als eines, das nach zwei Jahren vollständig ist. Belegte Branchenwerte gibt es dafür nicht.
Kriterium | Frage | Wirkung auf die Priorität |
Schutzdauer der Daten | Wie lange muss die Vertraulichkeit des Inhalts erhalten bleiben? | Hoch, wenn die Dauer über das plausible Bedrohungsfenster hinausreicht |
Exponierung | Kann ein Angreifer die verschlüsselten Daten erfassen und langfristig aufbewahren, etwa über nicht kontrollierte Netze oder bei Dritten? | Hoch, wenn ja |
Verfahrensart | Schlüsseleinigung oder Signatur? | Schlüsseleinigung zuerst, wenn langfristige Vertraulichkeit das dominante Risiko ist; Signaturen und Vertrauensanker parallel, wenn langfristige Authentizität betroffen ist oder Vertrauensanker nicht kurzfristig austauschbar sind |
Migrationsaufwand und Änderungsfähigkeit | Wie lange dauert ein Verfahrenswechsel, und wovon hängt er ab, etwa von Hersteller, Zertifizierung oder proprietärer Hardware? | Lange Vorlaufzeiten zuerst beginnen |
Kritikalität und Abhängigkeiten | Welche Auswirkungen hat eine Migration auf den Betrieb, wie viele Systeme hängen vom Dienst ab, ist er zentral für andere Anwendungen, welche Wartungsfenster gibt es, welche vertraglichen oder regulatorischen Anforderungen bestehen? | Hohe Kritikalität erhöht die Priorität und verlängert gleichzeitig die Vorlaufzeit für Tests und Freigaben |
Aus der Kombination ergeben sich drei Wellen, deren Zuordnung im Einzelfall zu prüfen ist. In die erste gehören kurzfristig migrierbare Kommunikationspfade mit langlebigen Inhalten: VPN- und TLS-Verbindungen zu Standorten, Cloud-Anbietern und Dienstleistern sowie Backup- und Archivierungsstrecken. In die zweite gehören zentrale Dienste für PKI, Signatur und Authentisierung. In die dritte gehören schwer migrierbare Systeme, also eingebettete Systeme, OT und alles, was über Hersteller läuft. Die Vorarbeit für die dritte Welle beginnt sofort, weil Herstellerabstimmung, Zertifizierung und Hardwaretausch dort die längsten Vorlaufzeiten haben.
Diese Reihenfolge folgt der Sachlogik der Bedrohung. Bei HNDL-Angriffen ist die heute aufgezeichnete verschlüsselte Kommunikation besonders dann gefährdet, wenn der verwendete Mechanismus zur Schlüsseleinigung später durch einen kryptografisch relevanten Quantencomputer gebrochen werden kann. HNDL steht für Harvest Now, Decrypt Later: Angreifer zeichnen verschlüsselte Daten heute auf und versuchen, sie später zu entschlüsseln. Bei Signaturen wirkt das Risiko anders: Eine Fälschung setzt einen kryptografisch relevanten Quantencomputer voraus. Bei langlebigen signierten Artefakten zählt allerdings, ob ihre Authentizität auch nach Eintritt der Quantenbedrohung noch zuverlässig überprüfbar ist.
Zeitraum | Ergebnis am Ende des Zeitraums |
bis Ende 2026 | Kryptografisches Inventar für geschäftskritische Systeme, Datenklassifizierung nach Schutzdauer, Risikobewertung, benannte Verantwortung, Herstellerabfrage abgeschlossen, Piloten sowie erste Interoperabilitäts-, Performance-, Fragmentierungs-, Zertifikats- und Rollouttests |
2027 | Erste produktive Migration: hybride Schlüsseleinigung in den selbst kontrollierten TLS- und SSH-Strecken aktiv, Zertifikatsautomatisierung produktiv, Krypto-Richtlinie überarbeitet, Krypto-Agilität in der Architektur verankert |
2028 | Skalierung: interne PKI auf Krypto-Agilität umgebaut, PQC-fähiger bzw. alternativer Signatur- und Vertrauenspfad in Codesignatur und Firmware vorbereitet, HSM-Fähigkeit und Hersteller-Roadmap bewertet; notwendige Firmware-, Modell- oder Ersatzmaßnahmen beschlossen, schwer migrierbare Plattformen geplant |
2029 bis 2030 | Hochrisiko-Anwendungen gemäß der eigenen Risikoanalyse und den einschlägigen regulatorischen Anforderungen sind auf PQC umgestellt bzw. befinden sich in einem dokumentierten, genehmigten Übergang. Hardware- und OT-Umstellungen für diese Anwendungen sind abgeschlossen oder Teil dieses Übergangs. Orientierung geben die EU-Roadmap und die BSI-Empfehlung für höchstsensitive Anwendungen (Quellen: EU-Kommission, Post-Quantum Cryptography; BSI, Pressemitteilung vom 11.02.2026) |
2031 | Klassische Schlüsseleinigungsverfahren werden nicht mehr allein eingesetzt; für Anwendungen mit sehr hohem Schutzbedarf gilt dieser Zielzustand bereits Ende 2030 (Quelle: BSI, Pressemitteilung vom 11.02.2026). |
In den ersten beiden Jahren überwiegen Bestandsaufnahme, Tests und Konfigurationsarbeit, und zwar parallel: Inventar, Risikobewertung und Piloten im ersten Jahr, erste produktive Migration und Krypto-Agilität im zweiten. Die aufwändigeren Positionen kommen danach: die Erneuerung von Feldgeräten, die Anpassung eigener Anwendungen und je nach Hersteller ein Firmware-Upgrade oder ein Austausch von Hardware-Sicherheitsmodulen.
Eine belastbare Quantenrisikobewertung lässt sich für einen priorisierten Scope oft innerhalb von Wochen aufbauen; die anschließende Migration kann sich dagegen über mehrere Jahre erstrecken. Wer die Bewertung überspringt, verteilt dieselbe Arbeit ungeordnet über den gesamten Zeitraum und verliert die Möglichkeit zu priorisieren. Vollständig abgeschlossen sein muss sie dafür nicht: Kritische Systeme inventarisieren, Risiken bewerten, erste hybride Migrationen durchführen und das Inventar parallel vervollständigen ist der praktikable Weg.
Die regulatorische Lage gibt der Aufgabe einen Rahmen. Nach der Roadmap der EU-Mitgliedstaaten sollen bis Ende 2026 die Umstellung beginnen und erste Inventare entstehen, bis Ende 2030 die Hochrisiko-Anwendungen migriert sein (Quellen: EU-Kommission, Roadmap; EU-Kommission, Post-Quantum Cryptography). Ab Ende 2031 sollen klassische asymmetrische Verfahren zur Schlüsseleinigung nach BSI-Empfehlung nicht mehr allein eingesetzt werden (Quelle: BSI, Pressemitteilung vom 11.02.2026). Diese drei Eckdaten liefern einen belastbaren äußeren Zeitrahmen für die Programmplanung. Die Priorisierung innerhalb dieses Rahmens ergibt sich aus Schutzdauer, Exponierung, Abhängigkeiten, Migrationsdauer, Hersteller-Fahrplänen, Systemkritikalität und technischer Änderbarkeit.
Weiterführende Informationen finden Sie in nachfolgenden Artikeln: Quantum Computing & Post-Quantum Security im Überblick und Einführung in Post-Quantum-Cryptography. Orange Cyberdefense unterstützt Risikobewertung und Inventarisierung im Rahmen des Post-Quantum-Cryptography-Transformation-Service.
Als Planungsheuristik: für einen abgegrenzten Bereich mit klarer Systemliste sechs bis zwölf Wochen, unternehmensweit und einschließlich OT eher zwölf bis achtzehn Monate. Belegte Branchenwerte sind das nicht. Der Aufwand entsteht vor allem durch unvollständige Asset-Daten, verschachtelte Abhängigkeiten, Cloud- und SaaS-Dienste, Quellcode und Build-Pipelines, Zertifikate und PKI, Hardware-Sicherheitsmodule, Firmware und eingebettete Systeme, Drittanbieter sowie nicht dokumentierte Altsysteme. Die EU-Roadmap nennt dazu passend Krypto-Asset-Management, Abhängigkeitskarten, Quantenrisikoanalyse und die Einbeziehung der Lieferkette als frühe Schritte (Quelle: EU-Kommission, Roadmap).
Kein einzelnes Werkzeug ersetzt ein kryptografisches Inventar. Für Netzverkehr, Quellcode- und Abhängigkeitsanalyse, Zertifikatsmanagement und Konfigurationsprüfung gibt es jeweils Werkzeuge; keines erfasst alle Abhängigkeiten. Nutzen Sie vorhandene Werkzeuge als Datenquellen und ergänzen Sie sie um Code-, PKI-, Konfigurations-, Dokumentations- und Lieferanteninformationen.
Eine PQC-Migration bedeutet in der Regel: Systeme bzw. kryptografische Schutzmechanismen migrieren. Daten werden dabei normalerweise nicht von A nach B kopiert. Bei TLS und SSH ändert sich die Schlüsseleinigung, bei Signaturen das Verfahren und die Vertrauenskette, bei gespeicherten Daten die Schutzschicht. Die EU-Roadmap verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz: Hochrisiko-Anwendungen sollen spätestens Ende 2030 umgestellt sein, Anwendungen mit mittlerem Risiko bis Ende 2035 und solche mit niedrigem Risiko so weit wie praktikabel (Quellen: EU-Kommission, Roadmap; EU-Kommission, Post-Quantum Cryptography). Eine Priorisierung ist also vorgesehen.
Dann ist das ein Lieferanten- und Migrationsrisiko, das dokumentiert und in der Vertragsverlängerung adressiert werden muss. Fordern Sie eine schriftliche Aussage zu Produktunterstützung, Version, Verfügbarkeit, Upgradepfad und Supportzeitraum und nehmen Sie diese Informationen in die Lieferantenbewertung auf.
Konzepte und Prozesse für den Einsatz kryptographischer Verfahren sind in § 30 Absatz 2 Nummer 8 BSIG als Risikomanagementmaßnahme für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen genannt (Quelle: § 30 BSIG). Eine PQC-Migration kann Bestandteil angemessener Maßnahmen sein; dass sie § 30 für sich erfüllt, folgt daraus nicht. Maßgeblich sind Betrachtungsbereich, Risiko, Art der Einrichtung und Angemessenheit. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 konkretisiert die Anforderungen für die dort genannten Kategorien und verlangt, gegebenenfalls einem Ansatz der Krypto-Agilität zu folgen, sowie eine regelmäßige Überprüfung nach dem Stand der Technik (Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690). Eine ausdrückliche PQC-Pflicht enthält der Text nicht.
Über die Entscheidungsregel von Mosca (Quelle: Mosca, Cybersecurity in an Era with Quantum Computers: Will We Be Ready?, IEEE Security & Privacy 16(5), 2018; frei zugänglich als Preprint). Sie ersetzt die unbeantwortbare Frage nach dem Eintrittsdatum durch zwei Größen, die Sie selbst erheben und schätzen können: die Schutzdauer Ihrer Daten und die Dauer Ihrer Migration. Übersteigt deren Summe den Zeitraum, der nach plausiblen Szenarien bis zu einem kryptografisch relevanten Quantencomputer verbleibt, muss das Programm bereits laufen. Die Stärke der Regel
Mohammed Meziani
Senior Security Consultant
Orange Cyberdefense
Mohammed Meziani ist seit sieben Jahren bei Orange Cyberdefense tätig und als Senior-Berater für IT-Sicherheit auf Post-Quanten-Kryptografie (PQC) und Public Key Infrastructure (PKI) spezialisiert. Er promovierte im Bereich Post-Quanten-Kryptografie an der TU Darmstadt und verbindet fundierte wissenschaftliche Expertise mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Sein Schwerpunkt liegt auf der Bewertung und Weiterentwicklung kryptografischer Sicherheitsarchitekturen, der Integration quantensicherer kryptografischer Verfahren und der zukunftssicheren Gestaltung von PKI-Infrastrukturen. Er unterstützt Unternehmen dabei, ihre kryptografischen Systeme auf die Herausforderungen des Quantencomputings vorzubereiten und den Übergang zu quantensicheren Lösungen strategisch zu gestalten. Darüber hinaus verfügt er über umfassende Projekterfahrung in der Banken-, Versicherungs- und Automobilindustrie.