
Mohammed Meziani
Senior Security Consultant
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Post-Quanten-Kryptografie (PQC) bezeichnet kryptografische Verfahren, die auch Angriffen mit Quantencomputern standhalten sollen. Sie ersetzen oder ergänzen die quantenanfälligen asymmetrischen Verfahren wie RSA und die Verfahren auf elliptischen Kurven und sind selbst asymmetrische Kryptografie, in der Praxis zunächst meist in hybrider Kombination mit einem klassischen Verfahren. Dieser Beitrag erklärt die zentralen Begriffe, zeigt, welche Verfahren betroffen sind und welche nicht und beschreibt fünf Schritte, mit denen Organisationen die Migration beginnen.
Der Beitrag richtet sich an IT-Verantwortliche und Sicherheitsbeauftragte, die sich neu in das Thema einarbeiten, an Fachbereichs- und Projektleitungen, die eine Migration mittragen sollen, sowie an Compliance- und Einkaufsfunktionen, die Anforderungen formulieren müssen. Vorkenntnisse in Kryptografie sind nicht nötig. Sie erhalten eine belastbare Begriffsklärung, eine Übersicht der standardisierten Verfahren, die geltenden Fristen und einen konkreten Einstieg.
Post-Quanten-Kryptografie, englisch Post-Quantum Cryptography, bezeichnet kryptografische Verfahren, die auf mathematischen Problemen beruhen, für die auch mit einem Quantencomputer kein effizienter Lösungsweg bekannt ist. Sie laufen auf gewöhnlicher Hardware und benötigen keine besondere Physik, werden aber ebenso in Hardware-Sicherheitsmodulen, Chipkarten und Beschleunigern umgesetzt. Der auffälligste Praxisunterschied sind die Größen: Schlüssel und Signaturen werden deutlich größer, was Protokolle, Speicher und Hardware betrifft.
Damit unterscheidet sie sich von der Quantenkryptografie. Deren praktisch relevante Anwendung ist die Quantenschlüsselverteilung (Quantum Key Distribution, QKD): Zwei Stationen vereinbaren über physikalische Eigenschaften einzelner Photonen einen gemeinsamen Schlüssel, wofür eigene optische Strecken nötig sind. QKD überträgt keinen vorhandenen Schlüssel und leistet keine Signaturen, sondern ausschließlich Schlüsselaustausch. Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Für Unternehmen ist in nahezu allen Fällen Post-Quanten-Kryptografie die richtige Antwort. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Beitrag Post-Quantum-Kryptografie oder Quantenkryptografie.
Die mathematischen Grundlagen sind unterschiedlich, aber nicht gleich verteilt. Die beiden Primärverfahren ML-KEM und ML-DSA beruhen beide auf Gitterproblemen. Als Alternativen mit anderer Grundlage stehen SLH-DSA für Signaturen und HQC für die Schlüsseleinigung bereit, hashbasiert beziehungsweise codebasiert; FrodoKEM beruht ebenfalls auf Gittern, allerdings auf unstrukturierten, und gilt dem BSI deshalb als die konservativere Wahl (Quelle: BSI, TR-02102-1, Version 2026-01, Abschnitt 2.4.1). Das codebasierte Classic McEliece führt die Technische Richtlinie weiterhin mit empfohlenen Parametersätzen; am 1. Oktober 2026 hat das BSI jedoch ergänzt, es derzeit nicht für Neuentwicklungen zu verwenden: Fortschritte in der Kryptoanalyse deuten auf ein wesentlich geringeres Sicherheitsniveau als bislang angenommen hin, ein praktischer Angriff auf die empfohlenen Parametersätze ist aktuell noch nicht möglich, und die Aussagen der Technischen Richtlinie dazu sollen Anfang 2027 überarbeitet werden (Quelle: BSI, Meldung vom 01.10.2026). Multivariate Verfahren stehen nicht gleichwertig daneben, weil es dafür keinen NIST-Standard gibt: Der Kandidat Rainbow und das isogeniebasierte SIKE wurden 2022 mit klassischen Angriffen gebrochen. Fällt eine Grundlage weg, gibt es also Ausweichverfahren, aber keinen gleichwertigen Ersatz in derselben Reife.
Die Antwort liegt in zwei Quantenalgorithmen mit sehr unterschiedlicher Wirkung.
Der Shor-Algorithmus löst Faktorisierung und diskrete Logarithmen auf einem hinreichend großen, fehlerkorrigierten Quantencomputer in polynomieller Zeit, während klassische Verfahren dafür exponentiellen Aufwand benötigen (Quelle: Shor, Polynomial-Time Algorithms for Prime Factorization and Discrete Logarithms). Darauf beruhen RSA und Diffie-Hellman; die Übertragung auf elliptische Kurven und damit auf ECDH, ECDSA und EdDSA haben Proos und Zalka gezeigt (Quelle: Proos/Zalka, 2003). Längere Schlüssel helfen hier nicht: Der Aufwand des Quantenangriffs wächst nur polynomiell mit der Schlüssellänge. Die offene Frage ist die Hardware und dafür liegen Ressourcenschätzungen vor, etwa unter einer Million verrauschter Qubits für RSA-2048 (Quelle: Gidney, arXiv:2505.15917, 21.05.2025).
Der Grover-Algorithmus beschleunigt die Suche in unstrukturierten Suchräumen quadratisch (Quelle: Grover, A fast quantum mechanical algorithm for database search). Bei symmetrischen Verfahren sinkt die Suchkomplexität asymptotisch von 2 hoch k auf etwa 2 hoch k halbe, als Faustregel also eine halbierte Brute-Force-Sicherheitsstärke. Als Praxisaussage ist das zu einfach: Grover lässt sich schlecht parallelisieren, eine sequenzielle Ausführung wäre nicht durchführbar und mehr Parallelität erhöht die Gesamtkosten. NIST rechnet deshalb nicht damit, im Rahmen der Post-Quanten-Migration von den symmetrischen Standards abrücken zu müssen, und führt AES-128 weiterhin mit 128 Bit Sicherheitsstärke in Kategorie 1 (Quelle: NIST IR 8547, Entwurf vom 12.11.2024). Das BSI empfiehlt AES mit 128, 192 und 256 Bit sowie SHA-256, SHA-512/256, SHA-384, SHA-512, SHA3-256, SHA3-384 und SHA3-512; die NSA legt sich für National Security Systems auf AES-256 und SHA-384 oder SHA-512 fest (Quellen: BSI, TR-02102-1, Version 2026-01, Tabellen 3.1 und 4.1; NSA, CNSA 2.0 FAQ).
Verfahren | Wirkung eines Quantencomputers | Konsequenz |
RSA, Diffie-Hellman, ECDH | gebrochen (Shor) | ersetzen oder hybrid ergänzen |
ECDSA, EdDSA | gebrochen (Shor) | ersetzen oder hybrid ergänzen |
AES-128 | asymptotisch effektiv rund 64 Bit | für langfristigen Schutz höhere Schlüssellänge wählen; NIST führt AES-128 weiterhin mit 128 Bit Sicherheitsstärke in Kategorie 1 |
AES-256 | asymptotisch effektiv rund 128 Bit | weiter nutzbar |
SHA-256 | Kollisionssuche beschleunigt | für die meisten Zwecke weiter nutzbar |
SHA-384, SHA-512 | unkritisch | weiter nutzbar; CNSA 2.0 verlangt SHA-384 oder SHA-512 |
Quellen: Shor; Grover; BSI, TR-02102-1, Version 2026-01; NSA, CNSA 2.0 FAQ
Praktisch heißt das: Die Aufgabe konzentriert sich auf Schlüsseleinigung und Signaturen. Die Verschlüsselung des eigentlichen Datenstroms bleibt, wie sie ist.
Der Begriff beschreibt ein Angreiferverhalten: verschlüsselten Datenverkehr heute mitschneiden und speichern, um ihn später zu entschlüsseln, sobald ein kryptografisch relevanter Quantencomputer verfügbar ist. Wie dringlich das für eine Organisation ist, beantwortet die Ungleichung von Mosca: Schutzdauer der Daten plus Migrationsdauer gegenüber der Zeit bis zu einem solchen Rechner (Quelle: Mosca, Cybersecurity in an Era with Quantum Computers: Will We Be Ready?, IEEE Security & Privacy 16(5), 2018).
Ein öffentlich dokumentierter, forensisch belegter Fall ist nicht bekannt. Das hat zwei Gründe: Das Mitschneiden hinterlässt beim Opfer keine Spur, und der Entschlüsselungsschritt setzt einen Rechner voraus, den es noch nicht gibt. Drei Beobachtungen stützen das Szenario trotzdem, jede auf einer anderen Ebene.
„Des attaquants ayant récupéré aujourd’hui des données chiffrées pourraient à l’avenir les déchiffrer en utilisant l’informatique quantique.“ („Angreifer, die heute verschlüsselte Daten abgreifen, könnten sie in Zukunft mithilfe von Quantencomputern entschlüsseln.“) Quelle: Vivien Mura, CTO Orange Cyberdefense,Orange Cyberdefense, 14.10.2025
Für die Praxis folgt daraus eine Reihenfolge. Beginnen Sie beim Schlüsselaustausch, und dort zuerst, wo Daten mit langer Schutzdauer über Netze oder Dienstleister laufen, die Sie nicht kontrollieren. Ebenso gehören Sicherungen und Archive dazu, deren Schlüssel asymmetrisch geschützt sind: Wird eine solche Sicherung kopiert oder entwendet, liegt sie beim Angreifer, bis die Entschlüsselung möglich wird. Die Signaturseite folgt danach, mit Ausnahme langlebiger Vertrauensanker in Firmware, Secure Boot und Codesignatur, die wegen ihrer Lebensdauer früh eingeplant werden. Ob eine Datenklasse in die erste Welle gehört, entscheidet die Rechnung aus Schutzdauer und Migrationsdauer; ein einzelnes Jahr genügt dafür nicht.
Standard | Algorithmus | Aufgabe | Besonderheit |
FIPS 203 | ML-KEM (Kyber) | Schlüsseleinigung | Primärverfahren, Parametersätze 512, 768, 1024 (Quelle: NIST, FIPS 203) |
FIPS 204 | ML-DSA (Dilithium) | digitale Signatur | Primärverfahren, Parametersätze 44, 65, 87 (Quelle: NIST, FIPS 204) |
FIPS 205 | SLH-DSA (SPHINCS+) | digitale Signatur | hashbasiert, sehr konservative Annahmen, große Signaturen (Quelle: NIST, FIPS 205) |
SP 800-208 | LMS und XMSS | Firmware- und Softwaresignatur | hashbasiert, zustandsbehaftet, Schlüsselzustand muss verwaltet werden (Quelle: NIST, SP 800-208) |
in Entwicklung | FN-DSA (FALCON), FIPS 206 | kompakte Signatur | kein Entwurf veröffentlicht (Quelle: NIST, Post-Quantum Cryptography News) |
in Entwicklung | HQC | zweite Schlüsseleinigung | codebasiert, ausgewählt am 11.03.2025, kein Entwurf veröffentlicht (Quelle: NIST, Auswahl von HQC) |
Die Faustregel für den Einstieg: ML-KEM-768 für die Schlüsseleinigung, ML-DSA-65 oder ML-DSA-87 für Signaturen, LMS oder XMSS für Firmwaresignaturen. Das BSI empfiehlt ML-KEM-768 und ML-KEM-1024 sowie ML-DSA-65 und ML-DSA-87, jeweils in der „hedged“-Variante. Darüber hinaus führt es konservativere Alternativen zu den strukturierten Gittern: FrodoKEM-976 und FrodoKEM-1344 auf unstrukturierten Gittern und das codebasierte Classic McEliece mit den Parametersätzen mceliece460896, mceliece6688128 und mceliece8192128. Bei den Signaturen kommen SLH-DSA sowie die zustandsbehafteten Verfahren LMS/HSS und XMSS/XMSS-MT hinzu (Quelle: BSI, TR-02102-1, Version 2026-01, Tabellen 2.5 bis 2.7, 5.6 und 5.7). Für Classic McEliece gilt der Hinweis des BSI vom 1. Oktober 2026, es derzeit nicht für Neuentwicklungen einzusetzen (Quelle: BSI, Meldung vom 01.10.2026). Die quantensicheren Verfahren sollen hybrid eingesetzt werden, also in Kombination mit einem klassischen Verfahren, und das gilt für die Schlüsseleinigung wie für Signaturen. Hashbasierte Signaturen können bei sorgfältiger Implementierung auch allein verwendet werden (Quelle: BSI, TR-02102-1, Abschnitte 2.2 und 5.3.4).
Ein Unterschied fällt in der Praxis sofort auf: die Größen. Ein ECDSA-Schlüssel (P-256) misst 65 Byte, eine Signatur bis zu 72 Byte (Quellen: SEC 1; RFC 3279). Bei ML-DSA-65 sind es 1.952 Byte für den Schlüssel und 3.309 Byte für die Signatur (Quelle: NIST, FIPS 204). Beim Schlüsselaustausch fällt der Zuwachs geringer aus: ML-KEM-768 bringt 1.184 Byte öffentlichen Schlüssel und 1.088 Byte Chiffretext mit, gegenüber je 32 Byte bei X25519 (Quelle: NIST, FIPS 203). Bei Zertifikatsketten summieren sich Schlüssel und Signaturen mehrfach, was Datenmenge und Latenz im Verbindungsaufbau erhöht. Deshalb beginnt die Migration beim Schlüsselaustausch: Dort ist der Zuwachs beherrschbar, und dort liegt das Risiko der nachträglichen Entschlüsselung aus dem vorigen Abschnitt.
Krypto-Agilität ist die Fähigkeit, kryptografische Verfahren in Protokollen, Anwendungen, Software, Hardware, Firmware und Infrastrukturen zu ersetzen und anzupassen, ohne Sicherheit und Betrieb zu unterbrechen. So beschreibt es NIST im White Paper CSWP 39 vom 19. Dezember 2025, aktualisiert am 29. Juni 2026 (Quelle: NIST, CSWP 39upd1). Den Anlass liefert derzeit die Post-Quanten-Migration, weil sie einen Verfahrenswechsel in großer Breite erzwingt. Die Fähigkeit selbst ist davon unabhängig: Sie wird bei jedem künftigen Wechsel gebraucht, etwa wenn ein Verfahren abgekündigt wird oder sich Vorgaben ändern.
Praktisch bedeutet das fünf Dinge:
Diese Fähigkeit ist nicht nur für die Post-Quanten-Migration nützlich. Sie ist auch die Antwort auf die verkürzten Zertifikatslaufzeiten: Das CA/Browser Forum hat beschlossen, die maximale Laufzeit öffentlich vertrauenswürdiger TLS-Zertifikate auf 200 Tage seit März 2026, 100 Tage ab März 2027 und 47 Tage ab März 2029 zu senken (Quelle: CA/Browser Forum, Ballot SC-081v3). Und sie ist regulatorisch hinterlegt: Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 zu NIS2 verlangt in Anhang Ziffer 9.2 Buchstabe b, gegebenenfalls einem Ansatz der Krypto-Agilität zu folgen, im englischen Wortlaut „following, where appropriate, a cryptographic agility approach“, und in Ziffer 9.3 eine regelmäßige Überprüfung der Kryptografie-Richtlinie unter Berücksichtigung des Stands der Technik (Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690). Es handelt sich um eine technische und methodische Anforderung mit Angemessenheitsvorbehalt, nicht um eine ausnahmslose Pflicht, und sie gilt nur für die im nächsten Abschnitt genannten Kategorien von Anbietern.
Frist | Vorgabe | Quelle |
Ende 2026 | Beginn der Umstellung, nationale Roadmaps, Krypto-Inventare, Pilotprojekte | EU-Roadmap der NIS-Kooperationsgruppe, 23.06.2025 |
Ende 2030 | Migration der Hochrisiko-Anwendungen abgeschlossen (EU-Roadmap); Umstellung für Anwendungen mit sehr hohem Schutzbedarf (BSI) | |
Ende 2031 | alleiniger Einsatz klassischer Schlüsseleinigungsverfahren nur noch bis Ende 2031 empfohlen | BSI, TR-02102-1, Version 2026-01, Abschnitt 2.1 |
Ende 2035 | klassische Signaturverfahren voraussichtlich nur bis Ende 2035 empfohlen, danach hybrider Einsatz; nach NIST-Entwurf alle quantenanfälligen Public-Key-Verfahren unzulässig; nach EU-Roadmap möglichst viele weitere Systeme umgestellt | BSI, Pressemitteilung vom 11.02.2026; NIST IR 8547 (Entwurf); EU-Roadmap |
Wichtig: Das BSI verbietet RSA und ECC nicht. Es empfiehlt, sie nicht mehr allein einzusetzen, sondern in Kombination mit einem Post-Quanten-Verfahren (Quellen: BSI, Pressemitteilung vom 11.02.2026; BSI, TR-02102-1, Version 2026-01, Abschnitt 2.1).
Für deutsche Unternehmen gibt es außerdem einen regulatorischen Weg, der über zwei Schritte führt. Erster Schritt: NIS2 verlangt über Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe h, im deutschen Recht § 30 Absatz 2 Nummer 8 BSIG, Konzepte und Prozesse für den Einsatz kryptographischer Verfahren (Quellen: NIS2-Richtlinie; § 30 BSIG). Das deutsche Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten, die Pflichten gelten seitdem (Quelle: BSI, Pressemitteilung vom 05.12.2025). Eine Pflicht zur Post-Quanten-Kryptografie steht weder in der Richtlinie noch im BSIG. Zweiter Schritt: Verlangt ist ein dokumentiertes Kryptografiekonzept nach dem Stand der Technik, und dieser Stand verschiebt sich gerade in Richtung quantensicherer Verfahren. Erst aus dieser Verschiebung ergibt sich die Relevanz von PQC, nicht aus dem Gesetzestext selbst. Konkretisiert wird die Anforderung durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, die abschließend für bestimmte Kategorien gilt: Anbieter von DNS-Diensten, TLD-Namenregister, Cloud-Computing-, Rechenzentrums- und CDN-Dienste, Managed Service Provider und Managed Security Service Provider, Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Plattformen sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter (Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690). Den Stand der Technik beschreibt in Deutschland BSI TR-02102-1 (Quelle: BSI, TR-02102-1, Version 2026-01).
Die Schritte eins bis vier kosten in vielen Fällen vor allem Arbeitszeit. In großen, heterogenen Umgebungen können für die Bestandsaufnahme Werkzeuge oder externe Unterstützung nötig werden. Schritt fünf kostet einen Wartungszyklus. Die teuren Teile kommen später: der Umbau der Signatur- und Zertifikatsinfrastruktur, der Austausch oder die Nachrüstung von Hardware-Sicherheitsmodulen und die Anpassung von Altanwendungen und Feldgeräten. Belastbar planen lassen sie sich, sobald die Schritte eins bis vier weit genug gediehen sind; auf ein vollständiges Inventar müssen Sie dafür nicht warten, kritische Systeme können Sie vorziehen.
Post-Quanten-Kryptografie ist eine Eigenschaft, die Systeme über Jahre aufrechterhalten müssen, weil Verfahren weiter ausgetauscht werden. Infrastrukturprojekt heißt dabei: Die Arbeit liegt im Inventar, in den Prozessen und im Betrieb, nicht in der Einführung eines Produkts. Den größten Aufwand verursachen die Bestandsaufnahme, die Priorisierung und die Fähigkeit, Verfahren künftig ohne eigenes Projekt zu wechseln. Der Einstieg über die fünf Schritte in diesem Beitrag ist einfacher, als das Thema zunächst wirkt; für die Migration insgesamt gilt das nicht. Ein Teil der Umstellung ist mit Betriebssystem- und Bibliotheksaktualisierungen bereits geschehen.
Post-Quanten-Kryptografie. Gebräuchlich sind beide Schreibweisen „Post-Quanten-Kryptografie“ und „Post-Quantum-Kryptografie“, ebenso die Abkürzung PQC. Gemeint sind mathematische Verfahren, die auf gewöhnlicher Hardware laufen und auch Quantencomputern standhalten sollen, nicht Kryptografie, die selbst Quantentechnik wie einzelne Photonen nutzt.
Für den Schlüsselaustausch in der Regel nicht: ML-KEM ist rechnerisch günstig genug, um auf gewöhnlichen CPUs zu laufen, spezielle Beschleuniger sind dafür nicht nötig (Quelle: NIST, FIPS 203). Auch bei knappen Ressourcen ist neue Hardware die Ausnahme, solange Hersteller optimierte Implementierungen nachliefern: Bei Hardware-Sicherheitsmodulen hat das in mehreren Fällen ein Firmwarestand erledigt, etwa die nShield-Firmware 13.8.0 von Entrust und die Luna-Firmware 7.9 von Thales (Quellen: Entrust, Pressemitteilung vom 10.09.2025; Thales, Luna HSM Firmware v7.9). Nötig wird neue Hardware vor allem in zwei Fällen, die unterschiedliche Lösungen verlangen. Erstens: Ein Vertrauensanker, der bei der Fertigung fest in die Hardware eingebrannt wurde, etwa in ROM, OTP-Speicher oder eFuses für Secure Boot, lässt sich technisch nicht ersetzen; hier hilft nur, das Gerät zu tauschen oder einen zweiten Signaturpfad vorzusehen, solange es noch entwickelt wird. Zweitens: Ein Hardware-Sicherheitsmodul ohne PQC-Unterstützung kann Schlüssel für ML-KEM oder ML-DSA nicht innerhalb der geschützten Grenze erzeugen und verwenden. Ob ein Firmware-Update genügt, hängt von der Hardwaregeneration ab; ältere Module müssen ersetzt werden.
In der Regel nicht, weil sie auf AES beruht. Der Grover-Algorithmus senkt die Sicherheitsstärke symmetrischer Verfahren nur asymptotisch auf etwa die Hälfte und lässt sich schlecht parallelisieren (Quelle: Grover, A fast quantum mechanical algorithm for database search); das gilt auch für AES-128, das NIST weiterhin mit 128 Bit Sicherheitsstärke führt und das beim BSI unverändert empfohlen ist (Quellen: NIST IR 8547, Entwurf; BSI, TR-02102-1, Version 2026-01, Tabelle 3.1). Nicht die Festplattenverschlüsselung selbst ist damit das Thema, sondern die Zugriffskontrolle und die Schlüsselverteilung darum herum: die Schlüsselverwaltung, die ihre Schlüssel über TLS ausliefert, das Einbuchen neuer Geräte über ein Verfahren wie ECDH und der Wiederherstellungsschlüssel, der mit RSA geschützt im Verzeichnisdienst liegt. Diese Stellen beruhen auf quantenanfälligen Verfahren und gehören deshalb in das Krypto-Inventar.
ML-KEM einigt zwei Parteien auf einen gemeinsamen Schlüssel, ersetzt also Diffie-Hellman und ECDH. ML-DSA erzeugt digitale Signaturen, ersetzt also RSA-Signaturen und ECDSA. Was Sie brauchen, folgt aus Ihrer IT-Landschaft: Wer TLS, SSH oder VPN einsetzt, braucht ML-KEM; wer Zertifikate, Codesignatur oder Dokumentensignaturen nutzt, zusätzlich ein Signaturverfahren. In der Praxis ist meist beides im Einsatz, der Einstieg erfolgt über ML-KEM.
Für Standardsoftware teilweise, für alles andere nicht. Aktuelle Browser, OpenSSH und OpenSSL nutzen in vielen Verbindungen bereits einen hybriden Post-Quanten-Schlüsselaustausch, aber nicht durchgängig: Ob er zustande kommt, hängt von der Version, der Konfiguration beider Seiten und teils vom genutzten Dienst ab. Abgeschlossen ist diese Umstellung nicht. Ihre eigene PKI, Ihre Anwendungen und Ihre Feldgeräte stellt niemand für Sie um, und die Bestandsaufnahme Ihrer eigenen Kryptografie nimmt Ihnen kein Hersteller ab.
Bei SSH meldet der ssh-Client ab OpenSSH 10.1 vom Oktober 2025 ausdrücklich, wenn kein Post-Quanten-Schlüsselaustausch verwendet wird: „WARNING: connection is not using a post-quantum key exchange algorithm. This session may be vulnerable to ‚store now, decrypt later‘ attacks.“ Die Meldung lässt sich abschalten, ist standardmäßig aber aktiv (Quelle: OpenSSH, Post-Quantum Cryptography). Bei TLS zeigen Browser-Entwicklerwerkzeuge und gängige Analysewerkzeuge die verhandelte Gruppe an; gesucht ist X25519MLKEM768 (Quelle: IANA, TLS Supported Groups).
Mohammed Meziani
Senior Security Consultant
Orange Cyberdefense
Mohammed Meziani ist seit sieben Jahren bei Orange Cyberdefense tätig und als Senior-Berater für IT-Sicherheit auf Post-Quanten-Kryptografie (PQC) und Public Key Infrastructure (PKI) spezialisiert. Er promovierte im Bereich Post-Quanten-Kryptografie an der TU Darmstadt und verbindet fundierte wissenschaftliche Expertise mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Sein Schwerpunkt liegt auf der Bewertung und Weiterentwicklung kryptografischer Sicherheitsarchitekturen, der Integration quantensicherer kryptografischer Verfahren und der zukunftssicheren Gestaltung von PKI-Infrastrukturen. Er unterstützt Unternehmen dabei, ihre kryptografischen Systeme auf die Herausforderungen des Quantencomputings vorzubereiten und den Übergang zu quantensicheren Lösungen strategisch zu gestalten. Darüber hinaus verfügt er über umfassende Projekterfahrung in der Banken-, Versicherungs- und Automobilindustrie.